Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule-Blum – Heinz Blum

 

  1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln alle Rechtsbeziehungen zwischen Hundeschule-Blum – Heinz Blum (im folgenden Hundeschule genannt) und dem Kunden (im folgenden Teilnehmer genannt).

 

  1. Leistungen der Hundeschule

(2.1) Die Hundeschule bietet Unterricht für Hundehalter an, um diese dahin zu schulen, dass Sie Ihren Hund konfliktfrei und sicher durch den Menschenalltag führen können. Des Weiteren werden Beschäftigungs- und Sportmöglichkeiten für die Hunde, sowie Seminare zum Umgang mit dem Hund angeboten. Die Kurse können in Gruppen als auch in Einzelterminen gebucht werden.

(2.2) Die Hundeschule bemüht sich, im Rahmen der gegebenen Umstände (Alter, Rasse und Gesundheitszustand des Hundes sowie den Eigenbemühungen des Teilnehmers) alle Möglichkeiten zu nutzen, um die mit dem Teilnehmer besprochen Ziele zu erreichen. Den Teilnehmern ist allerdings bewusst, dass ein Erfolg nicht garantiert werden kann.

 

  1. Vertragsabschluss und Nebenabreden

(3.1) Der Vertrag zwischen Teilnehmer und Hundeschule kommt durch eine Anmeldung des Teilnehmers zu Stande. Die Anmeldung kann online über die von der Hundeschule bereitgestellten Webseite oder per Anmeldeformular (erhältlich in der Hundeschule) erfolgen.

(3.2) Ein Anspruch des Interessenten auf Vertragsabschluss besteht nicht. Die Hundeschule ist berechtigt, eine Anmeldung mit oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(3.3) Nebenabreden und Zusatzabsprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

  1. Buchungs- und Teilnahmevoraussetzungen

(4.1) Buchungen können nur dann bestätigt werden, wenn der Hund ordnungsgemäß bei der zuständigen Gemeinde angemeldet und geimpft ist. Des Weiteren muss jeder Teilnehmer eine Haftpflichtversicherung für den anmeldeten Hund oder, sofern er nicht der Halter ist, über den Nachweis einer Haftpflichtversicherung des Halters und des Hundes verfügen. Nachweise über die ordnungsgemäße Anmeldung, die erforderlichen Impfungen sowie das Bestehen einer Haftpflichtversicherung sind auf Verlangen vorzulegen.

(4.2) Der Teilnehmer hat die Hundeschule unaufgefordert über Erkrankungen des angemeldeten Hundes, Besonderheiten im Wesen wie Aggressionen oder Ängste und Beißvorfälle zu informieren Entsprechendes gilt auch für den Fall der Läufigkeit einer Hündin. Liegen Umstände im Sinne der Sätze 4.1 oder 4.2 vor, so ist die Hundeschule dazu berechtigt, den Teilnehmer vorübergehend oder dauerhaft vom Besuch der Kurse auszuschließen. In einem solchen Fall bleibt der Teilnehmer zur Zahlung der Kursgebühren, für die von Ihm nicht besuchten Kursstunden verpflichtet.

 

  1. Pflichten des Teilnehmers

(5.1) Der Teilnehmer hat Einrichtungen und Trainingsmaterial der Hundeschule und Privateigentum Dritter zu respektieren und pfleglich zu behandeln. Er hat alles zu unterlassen, was andere Teilnehmer oder Hunde in Gefahr oder schädigen könnte. Hierzu gehört auch, dass das Werfen von Stöcken, Bällen oder sonstigem Spielzeug sowie das Füttern fremder Hunde erst und nur nach ausdrücklicher Erlaubnis der Hundeschule sowie des jeweils betroffenen Teilnehmers gestattet ist.

(5.2) Der Teilnehmer hat allen Anweisungen der Hundeschule während der Kurse sowie auf einem von der Hundeschule benannten Geländes in Bezug auf das Verhalten gegenüber seinem und anderen Hunden Folge zu leisten

(5.3) Der Konsum von Drogen, Alkohol und alkoholischen Getränken sowie die Teilnahme an Kursen der Hundeschule unter dem Einfluss von derartigen Stoffen ist ausnahmslos verboten.

(5.4.) Foto-, Film-, Video- und Tonaufnahmen sind während der Kurse nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Hundeschule zulässig. Derartige Aufnahmen dürfen auf keinen Fall gewerblich oder zu gewerblichen Zwecken genutzt werden.

(5.5) Soweit die Hundeschule in den Kursen Foto- oder Filmaufnahmen, Skripte, Zeichnungen, Texte oder sonstiges urheberrechtlich geschütztes Material verwendet, ist jede Vervielfältigung, öffentliche Wieder- oder Weitergabe strengstens verboten.

(5.6) Unterlagen, insbesondere Seminarunterlagen, Handouts, die von der Hundeschule ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne eine ausdrückliche Einwilligung des Urhebers in keiner Weise vervielfältigt, verarbeitet und / oder verbreitet werden.

 

  1. Rechte der Hundeschule

(6.1) Die Hundeschule hat jederzeit das Recht, Gruppen anders zusammenzustellen, wenn sich herausstellt, dass die bisherige Zusammensetzung zu Störungen eines geordneten Unterrichts führt.

(6.2) Die Hundeschule kann vereinbarte bzw. bestätigte Termine absagen, wenn es hierfür zwingende Gründe gibt. Zwingende Gründe liegen vor, wenn die Witterungsbedingungen oder eine geringe Teilnehmerzahl eine Durchführung des Trainings nicht möglich machen. Die Entscheidung hierüber trifft die Hundeschule unter Berücksichtigung aller Umstände.

(6.3) Hunde, die sich als unverträglich mit anderen Hunden oder Teilnehmern erweisen, können durch die Hundeschule vorübergehend oder dauerhaft vom Unterricht ausgeschlossen werden. Die Hundeschule wird sich im Rahmen des Zumutbaren darum bemühen, für diese Hunde eine andere Unterrichtsform zu finden.

(6.4) Während des Trainings werden hin und wieder Foto- und Filmaufnahmen gemacht. Diese unterliegen dem Copyright der Hundeschule und können zu Werbe- und Medienzwecken eingesetzt werden. Sollte ein Teilnehmer dies nicht wünschen, so muss gesondert persönlich bei der Hundeschule darauf hingewiesen werden.

(6.5) Alle Bild und Tonträger, die im Zusammenhang mit der Hundeschule erstellt wurden, können von der Hundeschule zu Veröffentlichungszwecken oder im Rahmen der Ausbildung ohne vorherige Absprache genutzt werden.

 

  1. Zahlungsmodalitäten und Dauer der Trainingseinheiten

(7.1) Die Preise der Hundeschule ergeben sich aus den zum Zeitpunkt der Buchung auf der Homepage der Hundeschule veröffentlichen Angaben.

(7.2) Die Zahlung ist jeweils bis spätestens zum Beginn eines Kurses zu erfolgen. Die Zahlung kann bargeldlos durch Überweisung auf das aus der Anmeldung ersichtliche Girokonto oder in bar erfolgen. Bei Kursen ist eine Ratenzahlung auf Anfrage möglich. Auch in diesem Fall hat die Zahlung bis spätestens drei Werktage vor Beginn des jeweiligen Monats zu erfolgen. Die Hundeschule hat das Recht, die Teilnahme an einem gebuchten Kurs zu verweigern, wenn die Zahlung nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht erfolgt. In diesem Fall besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Erstattung bereits gezahlter Beträge bzw. auf Befreiung von der eingegangenen Verbindlichkeit.

(7.3) Die Hundeschule arbeitet in einem sogenannten „Bestellsystem“. Bestellsystem bedeutet, dass die vergebenen Einzeltermine ausschließlich für den jeweiligen Teilnehmer reserviert sind. Wird ein Termin weniger als 48 Stunden vor Beginn abgesagt, bleibt der Teilnehmer im Sinne der §§ 611 und 615 BGB zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet, da Termine in der Regel so kurzfristig nicht neu vergeben werden können.

(7.4) Werden Seminare und Kurse weniger als 7 Tage vor Beginn abgesagt, bleibt der Teilnehmer im Sinne der §§ 611 und 615 BGB zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet.
(7.5) Werden Unterrichtsstunden nicht 24 Stunden vor Beginn abgesagt, bleibt der Teilnehmer im Sinne von §§ 611 und 615 BGB verpflichtet, die Unterrichtsstunde im vollen Umfang zu bezahlen (7.6) Die Hundeschule behält sich das Recht zur Änderung der Angegebene Preise vor. Ausgenommen hiervon sind Kurse, die schon begonnen haben.

 

  1. Haftung

(8.1) Die Hundeschule übernimmt keinerlei Haftung für Sach-, Personen- und / oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden / Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde oder Personen entstehen. Diese Haftungseinschränkung gilt auch für von der Hundeschule beauftragte Erfüllungs- und / oder Verrichtungshilfen.

(8.1) Der Teilnehmer haftet für die von sich und seinem Hund verursachten Schäden. Jegliche Begleitpersonen sind durch den Teilnehmer von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.

(8.3) Alle Trainings-, Sport- und Übungsgeräte sind ausschließlich für Hunde zugelassen. Das Betreten dieser ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Eltern haften für Ihre Kinder.

(8.4) Soweit der Teilnehmer durch die Hundeschule aufgefordert wird seinen Hund von der Leine zu lassen, übernimmt der Teilnehmer ab dem Zeitpunkt der Loslösung allein die Verantwortung hierfür.

 

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien gewollten am nächsten kommt.

 

(Stand April 2022)