Über mich

Mein Name ist Heinz Blum. Ich bin 59 Jahre alt und lebe in Heinsberg. Seit 2015 betreibe ich meine eigene Hundeschule.
Seit meiner Jugend beschäftige und interessiere ich mich für das Verhalten und Leben von Wölfen, deren Rudelstrukturen und Sozialverhalten.

Mit Hunden zu leben und zu arbeiten ist jeden Tag eine Bereicherung. Von und mit ihnen lernen zu dürfen, ist ein Geschenk.
Mein eigener Hund Yuma ( Austrailian Shepherd – 11 Jahre ) begleitet mich oft zum Training.

Der Schwerpunkt meiner Arbeit liegt in der Erziehungs- und Verhaltensberatung.

Meine Philosophie? – Hündisch!

Wenn es darum geht eine Philosophie zu beschreiben, die hinter einer Hundeschule steht, liest man häufig dieselben Dinge.
Ich möchte ihnen nicht erzählen, dass ich schon immer Hunde hatte und schon immer Hundebegeistert war. All das qualifiziert mich nicht. Was mich aber qualifiziert ist, dass ich mich mit dem Verhalten der Hunde beschäftige.

Bei meiner Arbeit geht es immer darum die Beziehung zwischen Mensch und Hund zu verbessern.
Dabei ist es für jeden Hundehalter wichtig die Körpersprache der Hunde zu verstehen und sein Verhalten richtig zu deuten.

Erst dann ist der Weg frei für ein besseres Miteinander Was mir am Herzen liegt ist eine ausgewogene Mensch-Hund-Beziehung.
Sie lernen, ein aktiver Partner für ihren Hund zu sein, ihn zu motivieren, aber auch ihm die nötigen Grenzen zu setzen.

Auf dem Weg dahin begleite ich sie gerne!

Meine Ausbildung

Der Beruf „Hundetrainer“ ist nicht staatlich anerkannt.
Daher ist es für Hundehalter schwer die Qualität einer Hundeschule zu erkennen.
Deswegen ist es für mich wichtig im Nachweis meiner Fachkenntnis und Ausbildung transparent zu sein.

Seit 2014
habe ich die Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr.8f TSchG  der Stadt Heinsberg.
Wer benötigt eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz?
Eine Erlaubnis nach dem § 11 TierSchG benötigt jeder, der gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbildet (Genehmigung für Hundeschulen, Hundeausbilder und Hundetrainern) oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleitet gemäß nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 f Tierschutzgesetz (TierSchG).

Diese Erlaubnispflicht gilt auch für verhaltenstherapeutische Tätigkeiten wie es bei Hundepsychologen und Hundeverhaltenstrainern der Fall ist.

2010
Ausbildung zum Hundetrainer und Verhaltens-Therapeut mit einer 2,5 jährigen Ausbildung im Hundezentrum „Canis Familiaris“

2014
Ausbildung zum Agilitytrainer bei Sarah Sanson

2016
Ausbildung zum Hooperstrainer bei Marijke de Rooij.

Durch Schulungen und Seminare aktualisiere ich fortlaufend meinen Wissensstand.